Das Fraunhofer ISE hält die explizite Privilegierung von Agri-PV-Anlagen gemäß § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für „grundsätzlich sinnvoll“, da sie aufgrund ihrer landwirtschaftlichen Nutzung natürlicher Teil des Außenbereichs sind. „Öffentliche Belange werden durch Agri-PV-Anlagen kaum berührt: Die Anlagen dienen dem Klimaschutz, erhöhen die Klimaresilienz und reduzieren den Wasserverbrauch“, heißt es in einem neuen Leitfaden […]
Start Nachrichten Wirtschaft Welche Korrekturen am rechtlichen Rahmen könnten Agri-Photovoltaik voranbringen?