Im Vergleich zu den bestehenden Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung bringt das jetzt beihilferechtlich genehmigte KWKG 2020 verschiedene Neuerungen:
►Der Schwellenwert für die mit Blick auf eine Förderung erfolgende Teilnahme von Betreibern an einer Ausschreibung wurde von 1 Megawatt (MW) auf 500 Kilowatt (kW) gesenkt. „Dies dürfte den Pool potenzieller Bieter vergrößern und den wettbewerblichen Charakter der Auktionen erhöhen“, heißt es bei der Europäischen Kommission.
►Angesichts der bei den letzten Ausschreibungen festgestellten geringen Beteiligung wurde die automatische Regel eingeführt, ...
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