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Wie funktioniert die reibungslose Kooperation zwischen den Stromnetzbetreibern?

VDE|FNN: Netzzustandsmonitor bis Ende 2020 umsetzen

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Um das Energiesystem sicher und stabil zu halten, müssen sich Netzbetreiber untereinander über alle Spannungsebenen hinweg enger austauschen, auch weil Verteilnetzbetreiber mittlerweile im größeren Umfang Systemdienstleistungen bereitstellen und die Spannungshaltung an der Schnittstelle zum Übertragungsnetz aktiv unterstützen.

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) schafft dafür mit dem neu definierten Netzzustandsmonitor die Grundlage, der seit Inkrafttreten der VDE-Anwendungsregel „Schnittstelle Übertragungs- und Verteilnetze“ (VDE-AR-N 4141-1) im Januar 2019 bundesweit verpflichtend ist. Alle Übertragungsnetzbetreiber und ihre unterlagerten Verteilnetzbetreiber müssen den Monitor bis Ende 2020 umsetzen.

Der Netzzustandsmonitor ist laut VDE|FNN eine Anzeige im Netzleitsystem, die die aktuellen Netz- und Systemzustände mit Gefährdungen und Störungen darstellt. Dabei wird nach den Betriebszuständen Normal-, Alarm- und Notfallbetrieb unterschieden. Die wichtigsten Daten zum Netzzustand sind für die Netzbetreiber an Schnittstellen gegenseitig einsehbar. Der Netzzustandsmonitor sorge somit für mehr Transparenz und fördert einen störungsfreien Betrieb der Übertragungs- und Verteilnetze.

„Der Netzzustandsmonitor unterstützt Netzbetreiber bei der Umsetzung ihrer Verantwortung und der dafür notwendigen Zusammenarbeit, die jetzt immer enger werden muss. Denn das Energiesystem wird durch volatile Erzeugung und neue Verbraucher, wie Elektromobilität, komplexer. Nicht zuletzt gibt es durch die europäischen Network Codes Vorgaben, die eine engere Abstimmung der Netzbetreiber erfordern“, erklärt VDE|FNN-Geschäftsführerin Heike Kerber.

Wie eine reibungslose Zusammenarbeit der Netzbetreiber funktioniert, definiert VDE|FNN in 4 verschiedenen Anwendungsregeln:

  1. Schnittstelle Übertragungs- und Verteilnetze (VDE-AR-N 4141-1)
  2. Kaskadierung von Maßnahmen für die Systemsicherheit von elektrischen Energieversorgungsnetzen (VDE-AR-N 4140)
  3. Automatische Letztmaßnahmen (E VDE-AR-N 4142, Veröffentlichung im Herbst 2019 geplant)
  4. Schnittstelle Verteilnetz/Verteilnetz (VDE-AR-N 4141-2, Veröffentlichung Ende 2020 geplant).

Neben Abstimmungen im operativen Netzbetrieb sind jetzt auch Planungsprozesse Teil des Regelwerkes, so das Forum Netztechnik/Netzbetrieb. Dabei stimmen sich Netzbetreiber etwa über Netzausbau und betriebsbedingte Abschaltungen, beispielsweise bei notwendigen Wartungsarbeiten, ab.

Wie im Straßen- und Schienenverkehr gelte auch im Netzbetrieb: Je höher die Netze ausgelastet sind, desto schwieriger ist es, Baumaßnahmen zu planen. Umso wichtiger sei es, dass sich Netzbetreiber bei geplanten Bauprojekten abstimmen und zum Beispiel Freischaltungen koordinieren und langfristig gemeinsam planen.

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