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Hinweisverfahren eröffnet

Wie ist Begrenzung des anzulegenden Wertes für bestehende Biomasseanlagen zu berechnen?

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Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 4. März 2025 ein Hinweisverfahren eingeleitet, um Unklarheiten bei der Berechnung der Vergütung für bestehende Biomasseanlagen gemäß § 39g Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 zu adressieren.
Hintergrund ist, dass Betreiber von Biomasseanlagen, die im Zuge der Ausschreibungen eine Anschlussförderung erhalten wollen, gemäß § 39g Absatz 6 EEG 2023 einen anzulegenden Wert (Vergütungssatz) ermitteln müssen. Dieser Wert basiert auf dem durchschnittlichen anzulegenden Wert der letzten drei Kalenderjahre vor dem Gebotstermin. In der Praxis gibt es j...

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Kontext zu Biomasseausschreibungen:

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