Viel Geld hatte der Windkraftprojektierer wpd in die Entwicklung des Offshore-Projekts Kaikas gesteckt – dann kam das Windenergie-auf-See-Gesetz und warf die Planungen über den Haufen. Ein „bedeutender zweistelliger Millionenbetrag“ war verloren. Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass entsprechende Entwickler unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Kompensation erhalten müssen. Glücklich macht das den Bremer Windentwickler aber nicht.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts befand, dass das Windenergie-auf-See-Gesetz verfassungswidrig ist, „soweit es keine...
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