Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum 1. Februar 2023 veröffentlicht. Beide Gebotsrunden waren unterzeichnet, wobei die Unterzeichnung bei Solaranlagen „äußerst gering“ ausfiel, wie die Netzbehörde bekannt gab. (Nachweis für Symbolbild: hrui / stock.adobe.com)

Hinweis: Der zunächst am 1. März (11:22 Uhr) veröffentlichte Artikel wurde um die Reaktion des BWE ergänzt.

„Die Anhebung der Höchstwerte war wichtig. Es muss aber weiter an der Ausweitung der Eignungs- und Vorrangflächen und der Beschleunigung der Genehmigungen gearbeitet werden, um den dringend notwendigen Zubau zu erreichen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land

Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. Februar war unterzeichnet. Die Gesamtausschreibungsmenge für Windenergieanlagen an Land liegt im Jahr 2023 nach dem EEG mit 12.840 MW um mehr als das doppelte höher als im Jahr 2022 mit 5.332 MW. 2023 sieht das Gesetz vier Ausschreibungen von je 3.210 MW vor, 2022 waren es vier Ausschreibungen von je 1.333 MW.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von knapp 3.210 MW wurden 126 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt rund 1.502 MW (Vorrunde 203 MW, gesamtes Jahr 2022 3.279 MW) eingereicht. Sieben Gebote wurden wegen Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen, 119 eingereichte Gebote erhielten einen Zuschlag.

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Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der knappen Bandbreite zwischen 7,24 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Mit 7,34 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz leicht unter dem neu festgelegten Höchstwert.

Ähnlichkeiten zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestehen erneut im Hinblick auf die regionale Verteilung der Zuschlagsmengen. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (40 Zuschläge, 387 MW Zuschlagsmenge) und Niedersachsen (16 Zuschläge, 354 MW Zuschlagsmenge).

Die Bundesnetzagentur hatte im Vorfeld auf eine Reduzierung des Ausschreibungsvolumens verzichtet. Im vergangenen Kalenderjahr haben viele registrierte Projekte auf die Teilnahme an der Ausschreibung verzichtet. „Hintergrund sind lieferkettenbedingte Verzögerungen bei der Projektrealisierung und der starke Anstieg der Stromgestehungskosten“, so die BNetzA. Durch den Verzicht auf die Anwendung der durch das EEG ermöglichten „endogenen Mengensteuerung“ sollte im Ausschreibungsvolumen Raum für diese Mengen erhalten bleiben.

Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Die Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solarausschreibung des zweiten Segments) zum Gebotstermin 1. Februar 2023 war – anders als die Windausschreibung – ganz leicht unterzeichnet. Das Ausschreibungsvolumen belief sich in dieser Runde auf 217 MW. Es wurden 94 Gebote mit einem Volumen von 213 MW eingereicht. Sieben Gebote wurden aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen.

87 Gebote mit einem Volumen von 195 MW konnten bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 9,00 ct/kWh und dem Höchstwert in dieser Runde von 11,25 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 10,87 ct/kWh.

Regional verteilen sich die Zuschläge auch in dieser Runde ausgewogen. Projekten in 13 Bundesländern konnten Zuschläge erteilt werden. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (16 Zuschläge/ 36 MW Zuschlagsmenge), gefolgt von Brandenburg (11 Zuschläge/ 20 MW Zuschlagsmenge), Baden-Württemberg (9 Zuschläge/ 19 MW Zuschlagsmenge), Bayern (8 Zuschläge/ 19 MW) und Niedersachen (8 Zuschläge / 15 MW Zuschlagsmenge).

BWE: Gründe für Unterzeichnung primär in Lieferschwierigkeiten zu suchen

Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht die Gründe für die Unterzeichnung der Windenergieauktion primär in Lieferschwierigkeiten einzelner Komponenten sowie Unsicherheiten des vergangenen Jahres. „In dieser Ausschreibungsrunde waren solche Projekte zugelassen, die bis zum 4. Januar dieses Jahres eine Genehmigung erhalten hatten. In diesem Sinne ist die Unterzeichnung ein Symptom der Verunsicherung des Vorjahres“, sagt BWE-Präsident Hermann Albers.

Zentrale Komponenten für den Betrieb von neuen Anlagen, zum Beispiel Umspannwerke, Transformatoren und Verkabelung hätten aktuell Lieferzeiten von mehr als 36 Monaten. Damit lägen die Projekte über der Frist, ab der eine Pönalenzahlung fällig wird. „Projektierer befinden sich also in einer wirtschaftlich schwierigen Situation“, sagt Albers.

Neben Schwierigkeiten bei Lieferketten trugen auch andere Faktoren im vergangenen Jahr zur Verunsicherung bei. Gestiegene Kosten für Rohstoffe und Produktion, gestiegene Zinsen für die Finanzierung, Engpässe bei Fachkräften sowie die Inflation trügen einen entscheidenden Anteil an der Unterzeichnung. „Zudem hat die Diskussion über die genaue Ausgestaltung der Abschöpfung im Rahmen des Strompreisbremsengesetzes spürbar dazu geführt, dass Unternehmen sich mit Investitionsentscheidungen zurückgehalten haben“, so Albers weiter.

„Bundesländer müssen nun die Beschleunigungsmöglichkeiten der EU-Notfallverordnung nutzen“

Für die Ausschreibungsrunde zum 1. Februar stand ein Volumen von 3.210 MW zur Verfügung. Demgegenüber stand jedoch nur ein Genehmigungsvolumen von rund 2.700 MW. „Damit wäre es rein rechnerisch gar nicht möglich gewesen, das ausgeschriebene Volumen zu füllen“, so der BWE-Präsident. Die Länder hätten es im vergangenen Jahr versäumt, Projekte in einem ausreichenden Umfang neu zu genehmigen. „Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass diese Ausschreibungsrunde geprägt war von den Nachwehen des Vorjahres.“

Es werde nun „von kritischer Wichtigkeit“ sein, dass die nächste Ausschreibungsrunde gefüllt wird. Hierfür brauche es noch dringend weitere Genehmigungen. „Die Bundesländer müssen nun die Beschleunigungsmöglichkeiten der EU-Notfallverordnung nutzen und alle Anstrengungen unternehmen, um das notwendige Volumen zu mobilisieren.“

Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. Mai 2023, die für Solaranlagen des zweiten Segments am 1. Juni 2023 statt.

Weitere Informationen zu den Gebotsterminen:

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