Im Rahmen des dritten „Offshore-Dialogs“ ist eine neue Vereinbarung zum Ausbau der Windenergie auf See abgeschlossen worden. Unterzeichner der Erklärung sind neben dem Bund die Länder Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion und Tennet. (Nachweis für Beitragsbild: zacharias / stock.adobe.com)
Die „Offshore-Realisierungsvereinbarung“ schreibe eine erste Vereinbarung aus dem Jahr 2020 fort und passe die Vereinbarung an die neuen ambitionierten Ausbauziele an, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. So erhöht das neue Windenergie-auf-See-Gesetz die Ausbauziele für Windenergie auf See auf mindestens 30 GW im Jahr 2030, 40 GW im Jahr 2035 und 70 GW im Jahr 2045 erheblich. Bislang lagen die Ziele bei 20 GW bis 2030 und 40 GW bis 2040, „so dass das Ausbautempo massiv beschleunigt werden muss“.
„Die Offshore-Vereinbarung ist ein wesentlicher Meilenstein für mehr Windenergie auf See und ein starkes gemeinsames Bekenntnis zum 30 Gigawatt Ausbauziel bis 2030“, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Man habe mit der Vereinbarung einen klaren Prozess vereinbart, „um etappenweisen die Dinge so auszurichten, dass wir die 30 GW erreichen können“. Wichtig dafür seien vor allem die vereinbarten Meilensteine und Zeitpläne für die Anbindungsleitungen, die für das Erreichen des 30 Gigawatt-Ziels benötigt werden.
Eine Beschleunigung von Planungsprozessen werde nur mit mehr Personal gelingen. Der Bund habe insbesondere das BSH in den letzten zwei Jahren personell deutlich verstärkt mit einem Stellenzuwachs von mehr als 100 Stellen. „Diese Personalverstärkung muss uns allen Ansporn sein, denn ohne mehr Personal wird es nicht schneller gehen“, so Habeck weiter.
Der Unterzeichnung der neuen Offshore-Vereinbarung vorausgegangen waren zwei weitere Offshore-Dialoge in diesem Jahr unter Leitung von Minister Habeck. Konkret beinhaltet die Vereinbarung Schritte zur Flächenausweisung auf See, zum naturverträglichen Ausbau, zu konkreten Zeitplänen und Meilensteinen, zur Querung des Küstenmeers und zur erforderlichen Koordination und den für die Beschleunigung der Prozesse notwendigen Ressourcen.
Konkrete Planung für angekündigte jährliche 500 MW-Ausschreibung für H2 aus Offshore-Wind zu klären
„Wir freuen uns, dass die Bundesregierung die großen wirtschaftlichen Chancen erkennt, die mit dem Ausbau der Offshore-Windenergie und deren Kombination mit grünem Wasserstoff verbunden sind“, sagt Jens Assheuer, Vorsitzender des Vorstands des Offshore-Branchennetzwerks WAB.
„Wir haben uns lange für einen starken Heimatmarkt eingesetzt, der für die Entwicklung der hiesigen Wertschöpfungskette eine entscheidende Rolle spielt. Nun gilt es, im Austausch mit allen Beteiligten die Flächenplanung für 50 GW bis 2035 zu konkretisieren und somit eine Grundlage für entsprechende System relevante Produktionskapazitäten zu schaffen“, ergänzt WAB-Geschäftsführerin Heike Winkler. „Zu klären wäre auch die konkrete Planung für die von 2023 bis 2028 angekündigten jährlichen 500 MW-Ausschreibungen für die Produktion von grünem Wasserstoff aus Offshore-Windenergie“.
Ausstattung der Behörden mit ausreichend Personal zentral für Offshore-Ausbau
Der aktuelle Flächenentwicklungsplan des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrografie umfasst eine konkrete Planung für Flächen mit einer Kapazität von weniger als 37 GW installierter Kapazität. „Weitere Flächen sollten daher rasch identifiziert und in eine sinnvolle zeitliche Reihenfolge gebracht werden, damit die Wertschöpfungskette entsprechend planen kann“, so Winkler.
Ein wichtiger Aspekt der Vereinbarung sei zudem, dass der Bund und die Länder zusagen, ihre Behörden mit ausreichenden Ressourcen ausstatten, damit nicht nur Offshore-Windparks, sondern auch die Offshore-Anbindungsleitungen zügig fertiggestellt werden können.
Kontext zum Thema:
Nachhaltige Entwicklung der Offshore-Lieferkette erforderlich