Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) verbessert seine Förderung von Bürgerenergieprojekten mit einer angepassten Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land zum 1. Juli 2024. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist erfolgt.
Seit dem Start am 1. Januar 2023 ist es Ziel des Programms, die Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen zu unterstützen. Das BMWK gewährt mit der Förderrichtlinie eine rückzahlbare Anteilfinanzierung (70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten).
Zu den nun umgesetzten N...
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