Rheinland-Pfalz verkürzt den Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen: Statt je nach Höhe 1.000 oder 1.100 Metern müssen es künftig nur noch 900 Meter sein. Bei der Erneuerung bestehender Anlagen (Repowering) wird der Abstand auf bis zu 720 Meter verkürzt. Dies regelt die vierte Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV), dessen Entwurf jetzt im Kabinett gebilligt wurde. Der endgültigen Verabschiedung geht noch eine öffentliche Anhörung voraus.
„Wir können die ehrgeizigen Klimaziele nur erreichen, wenn wir die Rahmenbedingungen verändern, um den Ausbau der Erneuerbare...
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