Sachsen will für Windkraftanlagen einen Mindestabend von 1.000 Meter zu Wohngebäuden festlegen. Das sieht ein jetzt beschlossener Gesetzentwurf der Regierung vor, der nun an den Landtag geht. Die Regel gilt für fünf oder mehr Wohngebäude. Vom Mindestabstand kann abgewichen werden, wenn es um das Repowering bestehender Anlagen geht oder wenn der Abstand im Außenbereich auf Wunsch der Gemeinden unterschritten werden soll. Dazu ist aber ein Beschluss erforderlich. (Nachweis für Symbolbild Windenergie: ContextCrew)
„Mit diesen Regeln erreichen wir zum einen, dass mehr Flächen für Windkraft zur Ver...
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