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Windkraft und Flugsicherung: Neue Berechnungsmethode führt zu mehr Genehmigungen

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Die im Juni 2020 vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) eingeführte neue Berechnungsformel, mit der der Störeinfluss von Windenergieanlagen auf die terrestrisch gestützte Navigation durch Drehfunkfeuer des Typs DVOR deutlich genauer berechnet werden kann, hat zu einer wesentlichen Verbesserung der Genehmigungssituation geführt. Das teilte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heute unter Verweis auf aktuelle Zahlen mit.

Nach Angaben des BAF gab es bei der Prüfung von nahezu 200 Windenergieanlagen in den letzten neun Monaten bei über 90 Prozent keinen Konflikt mehr mit der Sicherheit der Flugnavigation. Bei einem Großteil dieser Anlagen hatte zuvor die Anwendung der bisherigen Berechnungsmethode zu einer Überschätzung der Störwirkung und damit zu einer Ablehnung der Genehmigung geführt. Grundlage der neuen Formel sind Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig.

„Es ist erfreulich zu sehen, dass die Forschungsarbeiten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in den Projekten WERAN und WERAN Plus nun in der Praxis zu einer erheblichen Verbesserung der Genehmigungssituation für Windenergieanlagen in der Nähe von Drehfunkfeuern führen und gleichzeitig höchste und unantastbare Sicherheitsstandards bei der Flugnavigation weiterhin gelten“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

„Zwei Jahre des intensiven Austauschs mit Vertretern der Flugsicherung und wiederholte Hinweise auf dieses Ausbauhemmnis gegenüber der Politik haben nun zu zählbaren Ergebnissen geführt. Bei einem Hemmnisfaktor für den Windenergieausbau konnten so entscheidende Fortschritte erreicht werden.“ Wichtig ist laut Andreae, dass das Bundesverkehrsministerium, das BAF und die DFS diesen Weg nun fortzusetzen, um die Genauigkeit bei der Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf die Navigation mit Drehfunkfeuern weiter zu verbessern.

Neben einer verbesserten Berechnungsformel auch für Anlagen des störanfälligeren Typs CVOR sollten aus Sicht des BDEW auch die Genauigkeit bei der Flugvermessung der Vorbelastung und ein konsequenter Austausch von CVOR- durch DVOR-Anlagen als Arbeitspakete weiterverfolgt werden.

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