Neben dem Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat das Bundeswirtschaftsministerium auch den Entwurf für eine Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) vorgelegt. Darin werden die gesetzlichen Ausbauziele in Entsprechung zu den Abmachungen im Koalitionsvertrag auf mindestens 30 GW bis 2030, mindestens 40 GW bis 2035 und mindestens 70 GW bis 2045 angehoben und die entsprechenden Ausbauvolumina gesetzlich vorgegeben. (Nachweis für Beitragsbild: Photocreo Bednarek / stock.adobe.com)
Die Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen werden dem Entwurf zufolge vorgezogen und zude...
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