Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages sieht das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) auch nach den im parlamentarischen Verfahren vorgenommenen Änderungen kritisch. In einer aktuellen Ausarbeitung kommen die Fachbereiche Europa sowie Wirtschaft, Energie und Klima zu dem Ergebnis, dass die neu eingefügte Regelung des § 42a GModG die bereits zuvor geäußerten verfassungs- und unionsrechtlichen Bedenken nicht wesentlich ausräumt.
Hintergrund ist die Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes, mit der die Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen deutlich abg...
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