Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat Ende Juli ein Verfahren zur „Festlegung für einen Wasserstoff-Ordnungsrahmen zu den Netzkosten und Methoden der Kapitalverzinsung (WONKa)“ eingeleitet.
Die Festlegung soll zwei Aspekte umfassen, berichtet die BNetzA. Zum einen soll sie in Wahrnehmung der Aufgaben der Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde nunmehr auch für Wasserstoffnetze ein Regelwerk für die Bestimmung der anerkennungsfähigen Netzkosten von Wasserstoffnetzbetreibern schaffen, das an die Stelle der bisherigen WasserstoffNEV treten soll. Dabei sollen in...
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