Die Energiedienstleistungsbranche ist nach dem Beschluss des Kartellsenats des BGH von Mitte Mai alarmiert. Die Entscheidung, die Rechtsbeschwerde eines Energieversorgers zurückzuweisen, bringe massive Unsicherheiten für Mieterstrom- und Quartiersprojekte mit sich. „Damit droht zahlreichen Mieterstrommodellen das Aus“, heißt es beim Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec).
Die bisher als Kundenanlagen betriebenen Versorgungsstrukturen könnten künftig als regulierte Netze eingestuft werden – mit weitreichenden Folgen für Betreiber und Mieter. Ohne schnelle politis...
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