In den 14 Tagen nach der ersten Lesung im Bundestag sind im parlamentarischen Verfahren eine Reihe von Korrekturen am Gesetzentwurf zur Strompreisbremse vorgenommen worden. Im Folgenden haben wir wichtige Anpassungen für die Erneuerbare-Energien-Branche zusammengestellt. Grundlage ist die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Klimaschutz und Energie im Vorfeld der Plenarsitzung. (Nachweis für Beitragsbild: ContextCrew)
Anpassung Sicherheitszuschlag für Biogasanlagen
„Der von 7,5 auf 9 ct/kWh erhöhte Sicherheitszuschlag für Biogasanlagen in § 16 Absatz 4 StromPBG trägt den gest...
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