Stromspeicher stellen eine von mehreren Flexibilitätsoptionen für den sicheren Systembetrieb im Zuge der Energiewende dar, eine „Präferenz für oder gegen eine einzelne Technologie besteht aus Sicht der Bundesregierung nicht“. Auch „plane“ die Bundesregierung keinen Gesamtbedarf an Speicherkapazitäten. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag deutlich.
Grundsätzlich sei es in erster Linie Aufgabe der nach dem Energiewirtschaftsrecht jeweils Verantwortlichen, die aus ihrer Sicht geeignetste Option zu wählen, heißt es. Mit Blick auf den ...
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