Das Hauptstadtbüro Bioenergie hat die Klarstellung zur Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gesetzgeber und Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen der beschlossenen EnWG-Novelle begrüßt. Damit solle das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September 2021 zur Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gesetzgeber und Bundesnetzagentur (BNetzA) umgesetzt werden. Der Gesetzgeber sollte das Zepter aber nicht vollständig aus der Hand geben.
„Konkret sollte im Energiewirtschaftsgesetz das Ziel eines Ausbaus der Einspeisung von Biomethan und Wasserstoff ins Gasnetz festgelegt und somit der BNetzA politi...
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