„Es ist nicht zu erwarten, dass Biomasseanlagen über die Förderdauer nach dem EEG hinaus weiterbetrieben werden.“ Das schreibt die Bundesnetzagentur in ihrer Genehmigung des Szenariorahmens 2021-2035. Neben den Wartungs- und Instandhaltungskosten müssten Biomasseanlagen auch die Verbrauchskosten für die Biomasse erlösen. „Bei den nach Prognose der Bundesnetzagentur zu erwartenden Marktpreisen und den dann prognostizierten Brennstoff- und Pachtkosten erscheint es der Bundesnetzagentur zweifelhaft, ob sich die Biomasseanlagen wirtschaftlich betreiben lassen.“
Offen und damit „eher spekulativ“ se...
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