Die Bundesregierung hat ihren Entwurf einer Nachhaltigkeitsverordnung für biogene Brenn- und Kraftstoffe zur Notifizierung an die EU-Kommission weitergeleitet. Mit der Verordnung sollen die neuen EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeit für die Hersteller von biogenen Energieträgern national umgesetzt werden. Im Entwurf ist eine Übergangsfrist für die Umsetzung bis Ende Dezember dieses Jahres vorgesehen. Das Hauptstadtbüro Bioenergie reagierte heute mit Unverständnis auf die im Entwurf der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) enthaltene viel zu kurze Umsetzungsfrist für die Bran...
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