Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) sieht den angestrebten Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft durch zu hohe Netzentgelte in Gefahr. Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK, begrüßt das Vorhaben der Bundesnetzagentur, frühzeitig klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Nutzung der Wasserstoffinfrastruktur zu schaffen. Das geplante Entgelt übersteige allerdings „deutlich“ den wirtschaftlich tragbaren Korridor, insbesondere für First-Mover-Projekte.
Die Bundesnetzagentur plant ein bundeseinheitliches Hochlaufentgelt für das Wasserstoff-Kernnetz von 25 € pro Kilowattstunde pro Stunde pro Jahr (€/kWh/h/a). Dieses Entgelt liegt nach VIK-Angaben mehr als dreieinhalbmal über den aktuellen Erdgasfernleitungsnetzentgelten (6,70 €/kWh/h/a) und deutlich oberhalb der zuvor als wirtschaftlich tragfähig erachteten Bandbreite von 15 bis 20 €/kWh/h/a. Daraus ergäben sich erhebliche Risiken für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff in Deutschland.
Industrienutzer müssten das Entgelt sowohl beim Einspeisen als auch beim Ausspeisen zahlen. merkt der VIK an. Kommt Speicherbetrieb hinzu, fielen bis zu vier separate Gebühren an, wodurch der Netzentgeltanteil am H₂-Preis je nach Auslastung auf bis zu 17 Prozent steigen könne. Auch sieht der VIK eine Gefährdung der Pioniere: Eine durchschnittlich angenommene Auslastung von 80 Prozent sei im frühen Hochlauf unrealistisch. „First-Mover tragen ohne Entlastungsmechanismen ein hohes Investitionsrisiko, was Projekte verzögern oder verhindern kann.“
„Warum genau dieser hohe Wert festgelegt wurde, bleibt bislang unklar.“
Hinzu komme eine „unklare“ Kalkulationsgrundlage, wie der Verband ausführt. Im zugrunde liegenden Fraunhofer-Gutachten werde der Wert von 25 €/kWh/h/a nur einmal als oberer Rand einer möglichen Spanne genannt. „Warum genau dieser hohe Wert festgelegt wurde, bleibt bislang unklar. Aus Sicht der Industrie fehlt es an transparenter Begründung.“
Der VIK fordert ein „marktfähiges“ Hochlaufentgelt, das Investitionen ermögliche – „notfalls durch Zuschüsse aus dem Staatshaushalt“. In der Anfangsphase müsse es eine Unterstützung geben – etwa durch eine längere Abschreibungsdauer für die Netzinvestitionen. Grundsätzlich erforderlich seien schnelle politische Entscheidungen, um die Rahmenbedingungen zügig zu klären. Ebenso werde ein bedarfsgerechter Netzausbau benötigt, der flexibel an die tatsächliche Nachfrage angepasst wird. Die Kostenverteilung müsse „fair“ erfolgen und dürfte die First Mover nicht überproportional belasten.