Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause sowohl für das Mieterstromgesetz als auch für das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (Nemog) grünes Licht gegeben. Wie aus der Ratsdokumentation hervorgeht, haben die Bundesländer bei beiden Gesetzen darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
In der Woche zuvor hatte der Bundestag in seiner letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode noch die beiden Gesetze beschlossen. Beim Mieterstromgesetz geht es darum, dass Stromlieferungen an Mieter im Haus künftig eine Förderung erhalten, die an die Höhe der EEG-Vergütung für Solarstrom gekoppelt ist. Mit dem Nemog werden künftig regionale Unterschiede bei den Netzentgelten verringert. Das Gesetz beinhaltet mit der schrittweisen Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sowie zweitens der Abschmelzung des Privilegs der vermiedenen Netzentgelte zwei wichtige Punkte.