Ist die Corona-Pandemie unter einem bereits abgeschlossenen Power Purchase Agreement (PPA) als Force Majeure anzusehen? Das haben wir im Interview mit Maximilian Uibeleisen und Simon Groneberg von der in Frankfurt am Main ansässigen Rechtsanwaltskanzlei Ashurst LLP thematisiert. Auch wenn es – wie zu erwarten – keine pauschale Antwort auf diese Frage gibt, so steht eines schon jetzt fest: Die Force Majeure Klauseln werden in Zukunft bei komplexen Vertragswerken wie dem PPA an Bedeutung gewinnen.
Man werde „nach“ Corona häufig noch „auf“ Corona schauen. Besondere wirtschaftliche Auswirkungen auf PPA Parteien, wie sie sich gegenwärtig in der Corona-Krise zeigen, werde man rechtlich in jedem Fall durch eine ausgewogene und weitsichtige Vertragsgestaltung lösen können. Insgesamt werde sich der Markt nach dem Corona-bedingten Einbruch wieder erholen, sind sich die Juristen sicher.
Unternehmen, die mit Produktionskürzungen oder und Kurzarbeit zu kämpfen haben, fokussierten sich zurzeit zwar nicht auf den Abschluss von PPAs. Hierbei handele es sich aber eher um kurzzeitige Einbrüche und nicht um einen langfristigen Trend. Schon jetzt lasse sich ein ungebrochenes Interesse von Unternehmen am Abschluss von PPAs und damit an einem Beitrag zur Förderung von erneuerbaren Energien beobachten.
Warum die gegenwärtigen Force Majeure Regelungen und Corona-bedingten Preisvolatilitäten einerseits als Hemmnis für den Abschluss künftiger PPAs angesehen werden können, warum es sich nach Einschätzung von Uibeleisen und Groneberg bei PPAs aber trotz der Corona-Krise um ein tragfähiges Geschäftsmodell handelt, lesen Sie im vollständigen Interview (Premium):
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