Die Bundesnetzagentur hat weitere Regelungen für die Umsetzung des „Redispatch 2.0“ festgelegt. „Die Mindestfaktoren stellen sicher, dass der Einspeisevorrang von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung praxistauglich umgesetzt werden kann“, sagt BNetzA-Präsident Jochen Homann. „Die Bundesnetzagentur liefert mit der Festlegung einen weiteren Baustein für einen erfolgreichen Start des neuen Redispatch-Systems 2.0 im Herbst 2021.“
Strom aus erneuerbaren Energien (EE-Strom) und wärmegekoppelte Stromerzeugung aus hoch-effizienten KWK-Anlagen (KWK-Strom) haben nach den deutsche...
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