Das Bundeskabinett hat die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) beschlossen und damit Reglungen zur Stabilisierung der THG-Quote im Kraftstoffsektor auf den Weg gebracht. Demnach darf die Mineralölindustrie in den kommenden zwei Jahren nur noch CO2-Minderungen verwenden, die auch im selben Jahr erzielt wurden. „Das Bundesumweltministerium (BMUV) will mit dieser Anpassung in erster Linie den mit Betrugszertifikaten geschwemmten Markt beruhigen“, heißt es beim Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB). Aufgrund der Ausgestaltung der Regelungen und des damit einhergehenden kurzfristigen Preisver...
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