Das Verwaltungsgericht Göttingen hat dem einstweiligen Antrag eines Nachbarn gegen zwei vom Gewerbeaufsichtsamt erteilte Genehmigungen für die Erweiterung der Biogasanlage in Jühnde teilweise stattgegeben. Als begründet wertete das Gericht den Antrag gegen die vollständige Nutzung des vorhandenen Gärrestelagers, die Wiederaufnahme der genehmigten Biogasproduktionsmenge sowie die Änderung des Havariebeckens. Abgelehnt wurde hingegen der Antrag gegen die Erweiterung um zwei Blockheizkraftwerke. Die Entscheidung (Aktenzeichen 4 B 261/17) hat das Verwaltungsgericht eigenen Angaben zufolge bereits ...
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