Das Bundesagrarministerium (BMEL) ruft über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) als Projektträger dazu auf, Projektvorschläge für den Förderaufruf „Energetische und emissionsmindernde Nutzung von Wirtschaftsdüngern“ einzureichen. Der Förderaufruf konzentriert sich insbesondere auf die Förderung von Forschung und Entwicklung praxisorientierter Technologien und Konzepte, die zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen aus Wirtschaftsdüngern durch Biogaserzeugung und andere energetische Nutzungspfade beitragen. Die Frist läuft bis zum 30. November.
Hintergrund des Förderaufrufs ist, dass sich die Bundesregierung zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens verpflichtet hat, die Treibhausgasemissionen in den Sektoren Gebäude, Verkehr, Kleinindustrie, Landwirtschaft und Abfall (sogenannter Non-ETS-Bereich) um 38 Prozent gegenüber 2005 zu mindern. Arbeitsgrundlage für diese Zielerreichung ist das Klimaschutzprogramm 2030.
Bislang wird nur ein Drittel des Potenzials an Wirtschaftsdünger genutzt
Eine wichtige Maßnahme im Klimaschutzprogramm ist für den Sektor Land- und Forstwirtschaft die energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlicher Reststoffe in Biogasanlagen. Die Vergärung von Wirtschaftsdüngern reduziert Methanemissionen aus der Tierhaltung in nicht unerheblichem Umfang und trägt durch die Erzeugung von erneuerbarer Energie zur Substitution von fossilen Energieträgern bei. Bislang wird allerdings nur etwa ein Drittel des technisch nutzbaren Potenzials an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen verwertet.
Unterstützt werden innovative und praxistaugliche Vorhaben
In diesem Sinne fokussiert dieser befristete Förderaufruf auf die Erhöhung des Anteils an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und damit der Verringerung von Methanemissionen. Unterstützt werden sollen innovative und praxistaugliche Vorhaben zur Entwicklung und Weiterentwicklung von wirtschaftlichen Anlagenkonzepten und zur Aktivierung des nutzbaren Potenzials an Wirtschaftsdüngern. FuE-Vorhaben, die alternative Behandlungen und Verwertungen der entstehenden Lagergase vorsehen, sind in diesen Förderaufruf eingeschlossen, ebenso wie Vorhaben mit einem anteiligen Einsatz von Reststoffen.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ der Bundesregierung. Weitere Informationen stehen unter http://link.euwid.de/wirtschaftsduenger zur Verfügung.