Der Bundestag befasst sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts. Darin werden Regelungen der RED III zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt.
Kernstück des Gesetzentwurfs seien Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes zur Anpassung von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte unionsrechtliche Rahmenbedingungen im Strom- und Gasbereich, berichtet der Bundestag. Regelungen zum Energy Sharing sollen Verbrauchern eine aktivere Teilnahme am ...
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