Der Kraft-Wärme-Kopplungs-Bonus (KWK-Bonus), den ein Stromnetzbetreiber an einen Biogasanlagenbetreiber bezahlt hat, ist nicht als Entgelt für die kostenlose Lieferung von Wärme des Biogasanlagenbetreibers an Dritte zu bewerten. Zu dieser Einschätzung gelangte der Bundesfinanzhof (BFH) am 31. Mai 2017 in einem aktuell veröffentlichten Urteil (XI R2/14). Das Urteil wirkt sich auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Wärmeabgabe aus.
Der Fall stellt sich wie folgt dar: Im Streitjahr 2008 erhielt der Biogasanlagenbetreiber für den erzeugten Strom vom Stromnetzbetreiber neben der Mindestvergü...
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