Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der letzten Woche dem Ausschreibungskonzept für 1.000 neue Schnellladestandorte zugestimmt. Es ist Bestandteil des Ende Mai verabschiedeten Schnellladegesetzes. Damit kann die Ausschreibung im Sommer 2021 starten. Insgesamt stehen für den Ausbau des Schnellladenetzes rund 2 Mio. € bereit.
Die Vergabe der Aufträge erfolgt in zwei voneinander getrennten Vergabeverfahren: Autobahn-Lose und Regionallose. Das erste Verfahren betrifft die Errichtung und den Betrieb entlang der Bundesautobahnen. Dabei werden vier bis fünf Lose mit insgesamt ca. 150-200 Standorten ausgeschrieben. Bei diesen handelt es sich um unbewirtschaftete Parkplätze, die im Eigentum des Bundes stehen. Die Durchführung dieser Ausschreibung wird die Autobahn GmbH, die für die Verwaltung der unbewirtschafteten Parkplätze zuständig ist, in enger Abstimmung mit dem BMVI und der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur übernehmen. Die Bekanntmachung der Ausschreibung soll möglichst zeitnah, voraussichtlich in maximal sechs Monaten erfolgen.
Das zweite Verfahren mit Regionallosen adressiert die Errichtung und den Betrieb abseits der Bundesautobahnen in den ländlichen sowie den urbanen und suburbanen Räumen. In diesem Verfahren wird das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in voraussichtlich sechs bundesländerübergreifende Gebiete mit je drei bis vier Losen aufgeteilt werden. Insgesamt wird es mindestens 18 Regionallose geben. In diesen Losen werden keine konkreten Standorte, sondern insgesamt 900 Suchräume ausgewiesen. Diese Suchräume geben ein bestimmtes Gebiet, zum Beispiel rund um einen Verkehrsknotenpunkt vor. Die Bieter müssen geeignete Standorte innerhalb dieser Suchräume einbringen bzw. finden. Das BMVI wird diese Ausschreibung selbst durchführen. Die Bekanntmachung der Ausschreibung soll voraussichtlich noch im Juni 2021 erfolgen.
Beide Ausschreibungen sollen als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teil-nahmewettbewerb durchgeführt werden. Nach Veröffentlichung können sich die Interessenten innerhalb einer Frist von mindestens 30 Kalendertagen um die Teilnahme bewerben, sowohl als Einzelunternehmen, als auch als Zusammenschluss mehrerer Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft oder durch die Einbindung anderer Unternehmen als Unterauftragnehmer. Eine Bewerbung ist dabei in beiden Ausschreibungen auf jeweils alle Lose möglich. Die Loslimitierung bezieht sich erst auf den Zuschlag am Ende des Verfahrens.
VKU: „Konzept wirkt sehr durchdacht“
Durch die unterschiedlichen Losarten sollen verschiedene Bewerbergruppen Berücksichtigung finden: Regionale Lose für eher regional tätige Betreiber, darunter auch je Region ein kleines Los für mittelständische Unternehmen (KMU); deutschlandweite Lose für Unternehmen, die deutschland- und europaweit tätig sind. Dies hatte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bereits bei der Vorstellung des Ausschreibungsdesigns begrüßt.
VKU-Chef Ingbert Liebing hatte gesagt: „Das vorliegende Ausschreibungskonzept wirkt sehr durchdacht. Vor allem sind wir sehr erfreut, dass durch das Ausschreibungsdesign (in sechs Regionen je zwei bis drei Lose) auch für mittelständische Stadtwerke und ihre Kooperationspartner realistische Chancen bestehen, an dem Programm teilzunehmen und den Markt für Schnellladeinfrastruktur mit zu entwickeln.“
Bund legt Versorgungs- und Qualitätsstandards fest
Für die Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtend – anders als in bisherigen und weiter bestehenden Förderprogrammen. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher. Bei der Ermittlung des Bedarfs über das StandortTOOL soll zudem der bisherige Bestand an HPC-Ladeinfrastruktur berücksichtigt werden, um Konkurrenzsituationen zu vermeiden. Durch die Festlegung eines Preismodells soll sichergestellt werden, dass sich keine schädlichen Rückwirkungen auf den sich parallel entwickelnden Markt ergeben.
Bis Ende Mai 2021 wurden bereits knapp doppelt so viele Fahrzeuge neu zugelassen wie im gesamten Jahr 2019. Der Anteil der Elektrofahrzeuge an den gesamten Neuzulassungen beträgt laut VKU demnach mehr als 11 Prozent. Angesichts dieser Zahlen müsse der Ausbau der Ladeinfrastruktur nun aber auch außerhalb des 1000-Standorte-Programms deutlich an Fahrt aufnehmen, teilt der Verband mit. Die Stadtwerke und ihre Partner stünden bereit. Nun gehe es vor allem darum, geeignete Flächen für den Aufbau von Ladeinfrastrukturangeboten zu akquirieren, insbesondere auch in urbanen Regionen.
Konkrete Projekte finden Sie hier:
Projekte zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Deutschland