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57 von 133 MW bezuschlagt: Biomasse-Ausschreibung wieder deutlich unterzeichnet

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133,3 MW an Bioenergieleistung waren ausgeschrieben – 56,7 MW haben einen Zuschlag erhalten, also nicht einmal die Hälfte. Die entsprechenden Ergebnisse der November-Ausschreibung hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt bekannt gegeben. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert betrug in der Ausschreibung 12,47 ct/kWh, das niedrigste Gebot, das einen Zuschlag erhielt, lag bei 9,35 ct/kWh.

Angesichts des abermaligen Unterdeckung des Ausschreibungsvolumens fordern die Bioenergieverbände die BNetzA auf, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen und die Gebotshöchstwerte um zehn Prozent anzuheben, um eine Teilnahme am Ausschreibungsverfahren für potenzielle Bieter attraktiver zu machen. Die Ergebnisse der aktuellen Runde führten den Trend der vergangenen Ausschreibungsrunden fort, die Beteiligung der Bioenergiebranche blieb „wie zu erwarten“ erneut gering, heißt es seitens des Hauptstadtbüros Bioenergie, das die Position von vier Bioenergieverbänden bündelt. Zukunftsfähige Anlagenkonzepte würden durch unwirtschaftliche Rahmenbedingungen an der Ausschreibungsteilnahme gehindert.

Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll die BNetzA nach dreimaliger Unterdeckung der Ausschreibungen bis zum 1. Dezember die Gebotshöchstwerte für das Jahr 2020 anheben, heißt es seitens das Hauptstadtbüros Bioenergie weiter. Eine Anhebung der Gebotshöchstwerte sei auch notwendig, um die Klimaschutzziele 2030 zu erreichen.

„Anhebung der Gebotshöchstwerte um zehn Prozent hat oberste Priorität“

Die Anhebung der Gebotshöchstwerte um zehn Prozent habe die oberste Priorität, um den Beitrag der Bioenergie zu den Klimaschutzzielen 2030 zu optimieren und auszubauen, sagte Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. Darüber hinaus sei die Verlängerung der Realisierungsfristen ab Auktionsende wesentlich. Besonders für größere Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen reiche der derzeitige Zeitraum von 18 bzw. 24 Monaten nicht aus, um vom ersten Spatenstich bis zur Inbetriebnahme zu gelangen.

Für Bestandsanlagen wiederum ergebe die Wartefrist von zwölf Monaten nach erfolgreicher Ausschreibungsteilnahme keinen Sinn. „Diese Wartefrist sollte daher – wie bei Neuanlagen – gestrichen werden“, so Rostek weiter. Damit könnten Pioniere der Stromerzeugung aus Biomasse noch 2020 an Ausschreibungen teilnehmen und sich eine Anschlussvergütung ersteigern, und neue Projekte könnten endlich realisiert werden. „Beides wird dringend gebraucht, um die Ziele der Bundesregierung nicht noch mehr zu gefährden.“

Biogasrat sieht Benachteiligung von Neuanlagen gegenüber Bestandsanlagen

Der Biogasrat als weitere Interessenvertretung der Bioenergiebranche sieht eine Benachteiligung von Neuanlagen gegenüber Bestandsanlagen, die jene in der Ausschreibung nur einen Gebotshöchstwert von 14,58 ct/kWh gegenüber Bestandsanlagen mit einem Gebotshöchstwert von 16,56 Ct/kWh anbieten dürfen, „obgleich Neuanlagen höhere Kapitalkosten aufweisen“. „Wir fordern daher die Anhebung des Gebotshöchstwertes für Neuanlagen auf den Gebotshöchstwert für Bestandsanlagen sowie die Aussetzung der Degression für Neu- und Bestandsanlagen“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrats.

Darüber hinaus sollten die bestehenden Substratbeschränkungen für Biogasanlagen aufgehoben werden, heißt es beim Biogasrat weiter. Je nach regionalen Gegebenheiten seien die Bioenergie-Potenziale in Deutschland unterschiedlich groß und bislang unterschiedlich stark genutzt. Die Begrenzung von Einsatzstoffen (Substraten) schränke den Handlungsspielraum der Branchenakteure „pauschal ohne Würdigung der regionalen Gegebenheiten massiv ein“ und verhindere, dass zusätzliche Kostensenkungspotenziale gehoben werden können.

Der flexible Substrateinsatz ermöglicht Anlagenbetreibern und Substratlieferanten/-erzeugern wirtschaftliches Handeln und unterstützt die Erschließung und den Einsatz alternativer Substrate.
– Janet Hochi, Biogasrat

Mit dem EEG 2014 wurden die Einsatzstoffvergütungsklassen gestrichen, die Vergütungen für verschiedene Einsatzstoffe (Substrate) zu Stromerzeugung aus Biomasse vorsahen. „Es besteht daher für Anlagen, die in das Ausschreibungsverfahren nach EEG 2017 wechseln wollen, kein Anreiz mehr, bestimmte Substrate verstärkt zur Stromerzeugung aus Biomasse zu nutzen, so dass Fehlentwicklungen hier ausgeschlossen sind“, gibt Hochi zu bedenken.

Die einsatzstoffunabhängige Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse, die einen gleichrangigen Einsatz von Energiepflanzen- und Reststoffen vorsieht, ermögliche den Marktakteuren, regional verfügbare, kostengünstige Einsatzstoffe zu erschließen und damit eine wesentlich kostengünstigere Versorgung der Biogasanlagen, wodurch unmittelbar Einsparungen bei den Kosten für die Stromerzeugung einhergingen. „Substratkosten sind der wesentliche Kostenfaktor bei der Biogaserzeugung, der flexible Substrateinsatz ermöglicht Anlagenbetreibern und Substratlieferanten/-erzeugern wirtschaftliches Handeln und unterstützt die Erschließung und den Einsatz alternativer Substrate“, sagt Hochi.

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