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Festlegungen veröffentlicht

Biomasseausschreibungen: BNetzA erhöht Höchstwert für Biomethan um zehn Prozent

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Die Bundesnetzagentur hat zwei Festlegungen für die Höchstwerte für Ausschreibungen von Biomasse- und Biomethananlagen im Jahr 2026 veröffentlicht. Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen beträgt demnach 19,43 ct/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct/kWh. Für Biomethananlagen wird ein Höchstwert von 23,13 ct/kWh festgelegt – und der bisherige Wert nach dem Ausschreibungsdebakel der Vorrunden angehoben.

„Durch die hohe Beteiligung an den letzten Biomasseausschreibungen können wir die Höchstwerte aus dem letzten Jahr fortschreiben. Bei den Ausschreibungen für Biomethananlagen schöpfen wir den gesetzlichen Spielraum für eine Erhöhung des Höchstwerts voll aus“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bei den Ausschreibungen für Biomasseanlagen entsprechen die festgelegten Höchstwerte den Werten aus dem Vorjahr. In der letzten Ausschreibung im Oktober 2025 kamen erstmalig die Neuregelungen des Biomassepakets zur Anwendung, das erst kurz zuvor die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission erhalten hatte.

Biomasse: Bisherige Höchstwerte geben „genügend Spielraum“ zur Teilnahme

„Das Biomassepaket richtet die Förderung von Biogasanlagen neu aus und setzt dadurch Anreize für eine stärkere Marktintegration“, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Bei der ersten Ausschreibung im neuen Förderregime erhielt die Bundesnetzagentur hinreichend viele Gebote, so dass das durch das Biomassepaket deutlich erhöhte Ausschreibungsvolumen gedeckt werden konnte. „Die bisher geltenden Höchstwerte bieten somit auch genügend Spielraum für die wirtschaftliche Teilnahme an den Ausschreibungen in diesem Jahr.“

Bei der Auktion im vergangenen Oktober wurden 813 MW ausgeschrieben und 807 Gebote mit einer Gebotsmenge von 940 MW eingereicht. 692 Gebote erhielten einen Zuschlag. Davon entfielen 33 Zuschläge mit 63 MW auf Neuanlagen und 659 Zuschläge mit 752 MW auf Bestandsanlagen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 11,00 ct/kWh bis 19,48 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 18,11 ct/kWh und damit deutlich unterhalb des Höchstwerts für Bestandsanlagen von 19,43 ct/kWh.

In der Branche war die Erleichterung über die Genehmigung des Biomassepakets und damit die Aufstockung des Ausschreibungsvolumens groß. Angesichts der großen Zahl an Biogasanlagen, deren erste Vergütungsperiode endet, ist die Gefahr dennoch groß, dass installierte Leistung verloren geht in einer Zeit, in der heimische Energieressourcen helfen können, die Resilienz des Energiesystems in Zeiten zunehmender geopolitischer Krisen zu erhöhen.

Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) machte darauf aufmerksam, dass viele Anlagen „zu teilweise unwirtschaftlichen Geboten gezwungen“ worden seien. Das gelte insbesondere für zahlreiche Betreiber, die in den vorherigen Ausschreibungen mehrfach leer ausgegangen waren, Für sie war die Oktober-Ausschreibung die letzte Möglichkeit, eine Anschlussförderung für ihre Anlage zu erreichen.

Biomethan: Erhöhung entspricht der gesetzlich maximal zulässigen Anhebung

Anders als bei den regulären Biomasseausschreibungen haben die vergangenen Biomethanausschreibungen keinerlei Erfolg verbuchen können, im letzten Jahr wurde kein Gebot abgegeben. „Die erwarteten Stromgestehungskosten legen zudem nahe, dass der bisherige Höchstwert nicht ausreicht, um das Ausschreibungsvolumen zu decken“, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur habe daher den Höchstwert um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht. Sie setze damit zusätzliche Anreize zur Abgabe von Geboten in den kommenden Ausschreibungen. „Die Erhöhung entspricht der gesetzlich maximal zulässigen Anhebung.“

Die Festlegungen gelten jeweils für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monate. Damit sind sie bereits für die beiden Gebotstermine der Biomasse- und Biomethanausschreibung zum 1. April 2026 anzuwenden.

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