Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt einen Leitfaden der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Verteilnetzbetreiber. Damit würden klare Vorgaben und Fristen für die Veröffentlichung der Netzentgelte gesetzt. Wie der bne in einer Mitteilung weiter schreibt, hätten nach der Veröffentlichung noch einmal abgeänderte Verteilnetzentgelte in der Vergangenheit immer wieder für Unsicherheit im Energiemarkt gesorgt. Laut bne-Geschäftsführer Robert Busch wird damit „ein lange bestehendes Hemmnis für den Wettbewerb“ abgeräumt.
Netzentgelte machen laut bne gut 25 Prozent der Stromkosten aus. Die Lieferanten rechnen die Entgelte für die rund 900 Netzbetreiber jeweils über die Stromrechnung ab. Diese oft nicht in digitaler Form vorhandenen Daten in die Tarife zu integrieren, sei ohnehin ein enormer Aufwand. Der 15. Oktober als Veröffentlichungstermin sei daher unerlässlich, um genügend zeitlichen Vorlauf für die Preiskalkulationen für das Folgejahr zu haben und diese den Kunden zu kommunizieren.
Bne für feste und verbindliche Veröffentlichungsfristen
Ein Problem entstehe für Vertriebe, wenn Verteilnetzbetreiber, wie in der Vergangenheit häufig geschehen, die Netzentgelte nachträglich noch einmal ändern. Die Vertriebe könnten dann ihre Tarife aufgrund bestehender Fristen nicht mehr ändern und blieben auf den Kosten sitzen. „Es kann aber nicht sein, dass Vertriebe die Zeche für die ungenaue Arbeit einiger Verteilnetzbetreiber zahlen. Als bne setzen wir uns daher schon seit Jahren für feste und verbindliche Veröffentlichungsfristen ein“, betont Busch.
Der bne sieht daher in neuen Leitfaden der BNetzA zur Anpassung der Erlösobergrenzen für das Jahr 2018 einen wichtigen Schritt. Die Behörde zeige in dem Dokument klar auf, in welcher zeitlichen Kaskade die verschiedenen Preisbestandteile zu veröffentlichen sind. Dabei geben zunächst die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bis zum 1. Oktober ihre Netzentgelte bekannt, daraufhin sind die den ÜNBs nachgelagerten Weiterverteiler und im Anschluss die Verteilnetzbetreiber bis zum 15. Oktober aufgerufen, ihre Netzentgelte zu kalkulieren und zu veröffentlichen.
Referenzpreisblätter zur Ermittlung der Kosten für die dezentrale Einspeisung kommen hinzu
Erstmals kommen in diesem Jahr dabei die Referenzpreisblätter zur Ermittlung der Kosten für die dezentrale Einspeisung hinzu. Diese hätten die ÜNB bereits zum 1. September vorab veröffentlicht, so dass die Informationen vorlägen.
„Mit der frühen Veröffentlichung der Referenzpreisblätter durch die ÜNB und der klaren Prozessbeschreibung der Bundesnetzagentur gibt es nun keine Rechtfertigung mehr, die Netzentgelte auf Verteilnetzebene nach dem 15. Oktober noch einmal anzupassen“, so der bne-Geschäftsführer. Für Vertriebe und Verbraucher bedeute dies endlich mehr Planungssicherheit.
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