Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem eine Steuervergünstigung für Elektro- und Hybridfahrzeugen vorsieht, die als Dienstwagen genutzt werden. Dabei handelt es sich um den „Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zu Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, so dass die neue Regelung am 1. Januar 2019 in Kraft treten kann.
„Mit der steuerlichen Förderung setzt die Bundesregi...
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