Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will die Umrüstungsfrist für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen bis zum 31. Juni 2021 verlängern. Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßt dies.
In einem Statement erklärte BWE-Präsident Hermann Albers: „Die Bundespolitik hat 9 Monate gebraucht, um einen Vorschlag zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) vorzulegen. Dadurch kam es zu Verzögerungen im Vertrieb, die sich nicht mehr einholen lassen und eine Fristverlängerung dringend notwendig machen.“
Nicht nur die Installation seitens der Betreiber sei zeitaufwendig. Laut BWE muss für die Umrüstung auf BNK bei Bestandsanlagen auch die ursprüngliche Genehmigung angepasst werden. Die DFS sowie die Landesluftfahrtbehörden seien nach Kenntnisstand des Verbands personell noch nicht für diese Menge an BNK-Anfragen ausgestattet. Bundesweit müssen demnach bis zu 17.500 Bestandsanlagen umgerüstet werden.
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