Die EU-Notfallverordnung ist seit dem 30. Dezember 2022 in Kraft. Ziel der Verordnung ist, die aktuelle Energiekrise durch Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien abzufedern. Diese Beschleunigung soll durch die Vereinfachung von Verfahren geleistet werden. Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat jetzt eine Anwendungshilfe zur Umsetzung der Verordnung erarbeitet, um bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen.
„Für den Zeitraum von 18 Monaten wird die EU-Notfallverordnung Einfluss auf die Verfahren haben“, betont BWE-Präsident Hermann Albers. Von zentraler Bedeutung ist Arti...
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