Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat gemeinsam mit Vertretern der wissenschaftlichen Institute BET und EWI den lange erwarteten Monitoringbericht zur Energiewende vorgelegt. Darauf aufbauend legte Reiche Vorschläge für zehn „wirtschafts- und wettbewerbsfreundliche Schlüsselmaßnahmen“ vor. Die Energiewende könne nur durch mehr Pragmatismus und Realismus gelingen.
Reiche bekannte sich in der Pressekonferenz anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse des Monitorings zum 80-Prozent-Ausbauziel der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030. Gleichwohl müsse der Fokus in der Steuerung der Energiewende anders justiert werden. „Energiepolitische Entscheidungen dürfen keine Fehlinvestitionen oder Überregulierung erzeugen, sondern müssen auf Markt, Technologievielfalt und Innovation setzen“, sagte Reiche. „So schaffen wir die Basis für eine Energiewende, die nicht nur klimaneutral macht, sondern auch krisenfest, wirtschaftlich tragfähig und für alle verlässlich bleibt.“
Einem Papier des BMWE zufolge sieht die Ministerin die folgenden 10 Punkte als zentral an:
1. „Ehrliche“ Bedarfsermittlung und Planungsrealismus
„Entscheidungskriterium in der Zukunft sind die Systemkosten“, sagte Reiche. „Also, die Summe aus den Kosten für Erzeugung, Netze, Speicher und Versorgungssicherheit.“ Dabei müsse gelten, dass nur so viel zugebaut wird, wie tatsächlich benötigt und ökonomisch effizient sei. Ausbaupfade für erneuerbare Energien und Netzinfrastruktur sollten sich an realistischen Strombedarfsszenarien orientieren. Diese bewegten sich – in verschiedenen Studien in Form von Bandbreiten hinterlegt – für das Jahr 2030 in einer Größenordnung von 600 bis 700 TWh. „Es ist davon auszugehen, dass der Strombedarf eher am unteren Ende liegt.“
Für die weitere Projektion bedürfe es vor diesem Hintergrund Anpassungen auch bei der Offshore-Kapazität, bei Offshore-Netzanbindungen und Hochspannungs-Gleichstrom-Trassen (HGÜ), die auch auf dem weiteren Weg bis 2045 an den realistischen Bedarf angepasst werden sollten.
2. Erneuerbare Energie markt- und systemdienlich fördern
Das künftige Förderregime für erneuerbare Energien erfolge „system- und marktorientiert“. Das bedeute die konsequente Abschaffung der fixen Einspeisevergütung sowie die vollständige Beendigung der Vergütung bei negativen Preisen. Stattdessen sollen, wie dies für das zukünftige Förderregime auch europarechtlich erforderlich ist, differenzierte Finanzierungsmodelle – etwa zweiseitige Contracts for Difference (CfDs) und Clawback-Mechanismen – entwickelt und umgesetzt. „Langfristige Stromliefer- und Strombezugsverträge (PPAs) mindern die Risiken für Investoren. Außerdem soll eine Verpflichtung zur Direktvermarktung für Neuanlagen eingeführt werden“, heißt es im 10-Punkte-Papier.
3. Netze, erneuerbare Energie und dezentrale Flexibilität synchron ausbauen
„An dem Ziel, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch 2030 auf 80 Prozent zu steigern, halten wir fest“, betont Reiche. Mit einer Weiterentwicklung der Instrumente für die räumliche Steuerung des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern könne laut Studienlage der Anschluss der Anlagen beschleunigt, die nutzbare Einspeisung erhöht und der Netzausbau bedarfsgerecht optimiert werden. „Die Kombination von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Speichern kann eine bedarfsgerechtere Stromeinspeisung ermöglichen und Erzeugungsspitzen abfangen.“
Netzampeln, Überbauung (Cable Pooling), kapazitätsbasierte Netzentgelte und regional differenzierte Baukostenzuschüsse und Boni schafften Anreize für netzfreundlichen Zubau von Anlagen und effiziente Nutzung bestehender Netzkapazitäten. Wo die Netzsituation kritisch ist, trage der Investor einen höheren Anteil an den Ausbaukosten; an günstigen Standorten könne ein beschleunigter Netzanschluss mit reduzierten Kosten erfolgen. Die Bündelung von Anschlussbegehren soll durch digitale Queue-Managementsysteme erleichtert werden. „Wo immer möglich, sollten zusätzliche Kosten durch Erdverkabelung vermieden werden.“
4. Technologieoffenen Kapazitätsmarkt schnell implementieren
Versorgungssicherheit müsse zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden. Ausschreibungen für flexible Grundlastkraftwerke, insbesondere Gaskraftwerke mit Umstellungsperspektive auf Wasserstoff, sollen priorisiert „und pragmatisch gestaltet“ werden. Ziel sei dabei die Optimierung der Anreize für die kosteneffiziente Bereitstellung gesicherter Leistung. Der technologieoffene Kapazitätsmarkt soll möglichst noch 2027 eingeführt werden und Investitions- und Planungssicherheit für alle Marktakteure garantieren. Die Erfahrungen benachbarter EU-Staaten sollen dabei berücksichtigt und die bürokratische Komplexität auf das notwendige Minimum reduziert. „Bis Ende dieses Jahres brauchen wir Klarheit über die ersten Ausschreibungen für den Zubau von neuen Gaskraftwerken.“
5. Flexibilität und Digitalisierung des Stromsystems voranbringen
Die Nachfrageflexibilität und die Digitalisierung des Stromsystems seien systemische Hebel zur Effizienzsteigerung und Voraussetzung für effiziente Synchronisierung von Netz-, erneuerbaren Energien-, Speicher- und Elektrolyseur-Zubau. „Verbraucher erhalten marktnahe Preissignale.“ Lastmanagement, Batterien und andere Flexibilitätstools sollen in variable Stromtarife und Netzentgelte integriert werden. Der Rollout von Smart Metern erfolge „ambitioniert, beschleunigt und mindestens kostenneutral“ für die Verbraucher, um künftig auch Echtzeit-Analysen und Home Energy Management Systeme in Echtzeit steuern zu können. „Die Verantwortung für den verpflichtenden Rollout liegt künftig bei den Verteilnetzbetreibern und damit im regulierten Anlagevermögen.“ Lokale und dezentrale Flexibilität werde durch Aggregator-Modelle und regulatorische Änderungen gehoben. Die eingesetzten Technologien müssten zukunftsfest sein.
6. Einheitliche und liquide Energiemärkte erhalten und ausbauen
Energiepreise und Marktliquidität seien zentrale Standortfaktoren. Die einheitliche Stromgebotszone bleibe erhalten; freie Märkte für Strom, Gas, Wasserstoff und CO₂ schafften attraktive Rahmenbedingungen für Industrie, Investoren und Verbraucher. „Marktspaltung und überzogene Eingriffe in Preisbildung und Angebotsstrukturen werden vermieden“, betont das Ministerium. Liquidität und Preisspitzen fördern gezielt den Ausbau von Flexibilität und stärken die Möglichkeit für Absicherungsgeschäfte. Maßnahmen zur Erhöhung der Effizienz des Netzengpassmanagements sollen kurzfristig entwickelt und umgesetzt werden.
7. Förderregime überprüfen, Subventionen systematisch senken
Alle Fördermaßnahmen und Subventionen sollen auf ihren volkswirtschaftlichen Nutzen hin überprüft und auf das „unbedingt nötige Maß“ reduziert werden, heißt es weiter. Strompreise müssten sich an Marktmechanismen orientieren – nicht durch Dauerförderung künstlich niedrig gehalten werden. „Unterstützende Maßnahmen sind gezielt auf energieintensive Unternehmen, Forschung und Innovationen ausgerichtet und zeitlich befristet, um nachhaltigen Wettbewerb sicherzustellen.“ Komplexe Subventionslogik werde durch marktnahe, ergebnisorientierte Instrumente ersetzt; „der europäische Emissionshandel (ETS) übernimmt die führende Rolle bei der Prämierung der effizientesten Energieformen.“ Für die Industrie werde eine „realistische Lösung“ benötigt, die ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalte.
8. Forschung zukunftsgerichtet vorantreiben, Innovationen fördern
„Innovation und technischer Fortschritt sind zwingendes Gebot, um das Energiesystem der Zukunft zu gestalten“, betont das Ministerium. Die Förderung von Forschung und Entwicklung trage dazu bei, die technologische Entwicklung voranzutreiben, wirtschaftliche Skalierungspotenziale zu erschließen und auch die Kosten zu senken. Wachsende Bedarfe beispielsweise im digitalen Bereich, bei Künstlicher Intelligenz und der Elektrifizierung von Sektoren und Wertschöpfungsketten bedingen zusätzliche Anforderungen an das Stromsystem, die es auch durch Nutzung von Innovationen zu bewältigen gelte. „Wir wollen das Potenzial neuer Technologien wie beispielsweise Tiefengeothermie, Fusion, Wasserstoff und seine Derivate (in allen Farben) sowie Carbon Capture, Utilisation and Storage (CCS/CCU) erschließen, damit diese künftig einen substanziellen Beitrag zur Kosteneffizienz leisten können“, heißt es weiter. Die Nutzung der Künstlichen Intelligenz werde zu einem Schlüssel für den Erfolg eines dezentralen Energiesystems. Ausreichende Kapazitäten für und die zügige Realisierung von Rechenzentren würden dafür eine Voraussetzung sein.
9. Wasserstoff-Hochlauf pragmatisch fördern, überkomplexe Vorgaben abbauen
Der Hochlauf von Wasserstoff gestalte sich „ambitioniert, aber flexibel und technologieoffen“, so die Leitlinie des Ministeriums. Überkomplexe Vorgaben – wie die strenge Definition von „grünem Wasserstoff“ auf EU-Ebene – sollen abgebaut und durch pragmatische Kriterien ersetzt werden. Kohlenstoffarmer Wasserstoff (Low-Carbon Hydrogen) werde gleichberechtigt behandelt. Die Hochlaufphase werde im ersten Schritt auf Märkte konzentriert, in denen schon jetzt Zahlungsbereitschaft für Wasserstoff vorhanden ist (z.B. im Bereich der Raffinerien) oder in denen Nachfrage mit finanziell und administrativ verantwortbarem Aufwand angeregt werden kann (z.B. über eine Förderung klimaneutraler Prozesswärme). Die Umsetzung des Wasserstoff-Kernnetzes sowie die Erschließung ausländischer Wasserstoffpotenziale und die Entwicklung von Importkorridoren erfolgten stufenweise und in enger Abstimmung mit Maßnahmen und Entwicklungen auf der Nachfrageseite. „Die aktuellen Elektrolyseur-Ausbauziele werden durch flexible Ziele ersetzt, die sich an konkreten Projekten auf Nachfrageseite in Deutschland orientieren.“ Infrastrukturprojekte (H₂-Valleys, Projektclusterfinanzierung) sollen unmittelbar nach Bedarf gestartet werden.
10. CCS und CCU als Klimaschutztechnologie etablieren
Die Abscheidung und Nutzung/Lagerung von CO₂ sei unverzichtbar für die Dekarbonisierung industrieller Prozesse, heißt es weiter. „CCS/CCU müssen prominent und technologieoffen in den Regulierungsrahmen eingebunden werden.“ Sektoren mit schwer vermeidbaren Emissionen – insbesondere Zement und Chemie –, aber auch Kraftwerke und Energieerzeuger sollen Zugang zu Investitionshilfen, Infrastrukturförderung und regulatorische Guidance für CO₂-Transport und Speicherung erhalten. „Die Novelle des Kohlendioxidspeicher- und Transportgesetzes sichert Planungs-, Investitions- und Genehmigungssicherheit.“ Öffentliche Akzeptanz soll durch Informationskampagnen und die transparente Einbindung von CCS/CCU in die nationale Strategie gefördert werden.