Seit Anfang des Jahres verpflichtet die novellierte Störfallverordnung (12. BImSchV) Betreiber von Biogasanlagen, die dem Störfallrecht unterliegen, bestimmte anlagenbezogene Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – und zwar ständig und auch auf elektronischem Weg. Mit der neu eingerichteten Seite www.biogas-störfallverordnung.de ermöglicht es der Fachverband allen Betreibern von Biogasanlagen, die als Anlagen der unteren Klasse unter die Störfallverordnung fallen, schnell und unkompliziert der neuen Informationspflicht nachzukommen ...
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