Nach Ansicht des Verbandes Deutscher Energiehändler (EFET Deutschland) ist die Gebotsobergrenze im Regelenergiemarkt nicht mit EU-Recht vereinbar. Wie der Verband in einer Mitteilung schreibt, habe das Jahr für die Energiehändler nicht gut begonnen. Direkt zu Beginn des neuen Jahres habe sich die Bundesnetzagentur (BNetzA) für eine Gebotspreisobergrenze von 9.999 Euro für Arbeitspreise für die Sekundärregelleistung und die Minutenreserve entschieden. EFET Deutschland kritisiert diese Preisgrenze massiv und sieht die europäischen Vorgaben des Clean Energy Package verletzt.
„Ohne vorherige Konsu...
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