Im Streit um Windräder im Altöttinger Forst hat die Stadt Neuötting ein Bürgerbegehren abgelehnt. Das Bürgerbegehren gegen die Windkraftanlagen sei nicht zulässig, entschied der Stadtrat in einer Sondersitzung am Donnerstagabend.
Wie der Geschäftsleiter der Stadt Neuötting, Erich Nachreiner, nun erläuterte, basierte die Ablehnung auf der Aufhebung der sogenannten Kommunalklausel durch die Bayerischen Staatsforsten im Juni. Zuvor hatten die Kommunen de facto ein Vetorecht, wenn es um den Bau von Windrädern in Staatswäldern ging. Die Ablehnung der Windräder bei einem Bürgerentscheid in der Geme...
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