Die Förderung von Windenergieanlagen an Land wird zum 1. Oktober 2017 um 2,4 Prozent gekürzt wird. Dies betrifft Anlagen, die noch unter den Bestandschutz fallen, und nicht durch Ausschreibungen ermittelt werden. Für die Berechnung der Fördersätze ab 1. Oktober 2017 ist der Zubau der Monate Mai 2016 bis April 2017 maßgeblich, teilte die Bundesnetzagentur mit. Dieser lag in diesem Betrachtungszeitraum bei 4.676 MW, die höchste im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehene Degressionsstufe in Höhe von 2,4 Prozent greift ab 3.500 MW.
Bewegt sich der Zub...
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