Um den Ausbau Erneuerbares zu flankieren, werden „mittel- bis langfristig“ Speichermöglichkeiten ausgebaut werden müssen, heißt es im Klimaschutzprogramm 2030. Dies sei „in erster Linie Aufgabe der Akteure im Markt“. Dazu werde für die Abschaltbare-Lasten-Umlage und die Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung geprüft, inwieweit Stromspeicher beim Strombezug von diesen Umlagen befreit werden können. Um die Lage von Stromspeichern im aktuellen Marktumfeld zu verbessern, sollen sie von bestehenden Umlagen befreit werden, „sofern dadurch eine Doppelbelastung entsteht“.
Die Batterieforschung so...
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