Thüringen setzt sich für eine vollumfängliche Befreiung der KWK-Eigenversorgungsanlagen von der EEG-Umlage ein. Das Land hat am 2. Februar 2018 gemeinsam mit Rheinland-Pfalz einen Entschließungsantrag im Bundesrat vorgestellt, in dem sich beide dafür aussprechen, dass auch die KWK-Neuanlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, weiterhin anteilig von der EEG-Umlage befreit werden.
Die Europäische Kommission hatte die Ende 2017 auslaufende Befreiung von der EEG-Umlage für Bestandsanlagen bei der Eigenversorgung im Dezember vergangenen Jahres verlängert. Davon ausgenommen sind ...
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