Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 24. Januar 2024 festgestellt, dass die KWKG-Förderung keine staatlichen Beihilfen darstellt. Dies widerspreche der EU-Kommission, die in ihrem Beschluss im Sommer 2021 eine Beihilfeeigenschaft festgestellt hatte und damit eine Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) unter beihilferechtliche Vorbehalte gestellt hatte, betont der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Das […]