In der Fortsetzung der Verhandlung über Schadensersatz und weitere Holzlieferungen hat das Landgericht Münster am 21. Juni 2018 die Klage der österreichischen Klausner-Gruppe abgewiesen. Gegen das Urteil können allerdings nach der Zustellung noch einen Monat lang Rechtsmittel eingelegt werden, teilte das Gericht mit.
In einer kurz nach dem Urteil veröffentlichten Pressemitteilung weist das Landgericht Münster zudem darauf hin, dass die mit der Klausner-Gruppe geschlossenen Rundholzlieferverträge gegen das Beihilferecht der Europäischen Union verstoßen haben. So stellten die Verträge eine unzulässige Beihilfe zugunsten der Klausner-Gruppe dar.
Die Klausner-Gruppe hatte das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadensersatz in Höhe von 54 Mio. € verklagt und die Nachlieferung von 1,5 Mio. fm Nadelstammholz vom Land verlangt. Die Forderung ergibt sich aus den nach Sturm Kyrill im Februar und April 2007 mit dem damaligen Landesforstbetrieb abgeschlossenen Rundholzlieferverträgen. Der Klausner-Prozess wird von der Holzenergiebranche beobachtet, da das Land Nordrhein-Westfalen erst das Urteil abwarten wollte, bevor es mehr Bäume zum Einschlag freigibt.
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