Der Bundestag hat dem Mieterstromgesetz zugestimmt. Stromlieferungen an Mieter im Haus erhalten künftig eine Förderung, die an die Höhe der EEG-Vergütung für Solarstrom gekoppelt ist. Sie bewegt sich je nach Größe der Anlage zwischen 2,21 ct/kWh und 3,81 ct/kWh. Der Energieausschuss des Bundestags hat vor der Plenarabstimmung noch den Weg frei gemacht für Quartierslösungen – zumindest im Ansatz. Demnach können nicht nur Bewohner im Gebäude mit der PV-Anlage auf dem Dach profitieren, sondern auch Mieter in „Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“.
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