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Strompreisbremse: ÜNB stellen Tool zur Berechnung der Überschusserlöse zur Verfügung

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Um die Anlagenbetreiber bei der Berechnung der Überschusserlöse zu unterstützen, haben die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ein Excel-Berechnungstool entwickelt. „Dieses Tool ermöglicht es dem Anlagenbetreiber, vorab die Abschöpfungsbeträge nach dem Strompreisbremsengesetz offline zu ermitteln“, heißt es von Seiten der vier ÜNB. (Nachweis für Beitragsbild: hrui / stock.adobe.com)

Gleichzeitig diene das Tool als Datencontainer für den Upload der Eingangsdaten im Portal des jeweiligen ÜNB. Hierfür lädt der Anlagenbetreiber das je Monat ausgefüllte Tool hoch. „Der Berechnungsalgorithmus des Tools wird ebenfalls in den Portalen der ÜNB abgebildet, sodass anhand der anlagenspezifischen Eingabewerte die Höhe der Abschöpfungsbeträge ermittelt wird.“ Die Datenmeldung (u.a. Einspeisezeitreihen, Redispatchzeitreihen und Preis-Angaben zur anlagenbezogenen Vermarktung) müsse ausschließlich unter Verwendung des Tools erfolgen, betonen die Netzbetreiber.

Die Registrierung der Anlagenbetreiber im jeweiligen ÜNB-Portal soll im April möglich sein. Die Funktion der Datenmeldung soll dann voraussichtlich im Laufe des Monats Juni 2023 freigeschaltet werden. Zur Abgabe dieser Datenmeldung werden die Anlagenbetreiber „zu gegebener Zeit“ durch den zuständigen ÜNB aufgefordert. Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Datenmeldung für den ersten Abschöpfungszeitraum ist der 31.Juli 2023.

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Sofern bei der Ermittlung der Überschusserlöse etwaige Absicherungsgeschäfte (§ 17 Nr. 1) oder die anlagenbezogene Vermarktung (§ 18) berücksichtigt werden sollen, müssen zusätzlich zur Datenmeldung Belege und Nachweise im Rahmen des §17 Nr. 1 sowie des § 18 i.V.m § 29 StromPBG erbracht werden. Die konsolidierte Abfrage der Daten und der dazugehörigen Belege werde in einer weiteren Datei erfolgen, die in Kürze veröffentlicht werden soll.

Die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen seien für die ordnungsgemäße Ermittlung der Abschöpfungsbeträge nach Teil 3 des StromPBG und die Erfüllung ihrer Mitteilungspflichten sowie weiteren Verpflichtungen nach dem StromPBG selbst verantwortlich, betonen die ÜNB. „Die von den Übertragungsnetzbetreibern in ihrer jeweiligen Regelzone bereitgestellten Formularvorlagen, Internetplattform sowie das vorliegende Excel-Tool zur Berechnung der Abschöpfungsbeträge dienen insoweit lediglich als Hilfestellung.“

Für die Abrechnungsmonate Dezember 2022, Januar 2023 und Februar 2023 sind die entsprechenden Excel-Dateien auf dem „Netztransparenz“-Portal der ÜNB bereits abrufbar. Die Veröffentlichung der entsprechenden Datei für den März soll in Kürze erfolgen.

Hier kann das Tool der ÜNB zusammen mit weiteren Informationen abgerufen werden.

Kontext zum Thema Erlösabschöpfung:

Im Blickpunkt: Debatte zur Strompreisbremse im Überblick

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