(Mai 2019) Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat bei ihrer Tagung am 10. Mai in Hamburg die Beseitigung von Hemmnissen für Energiewende und Klimaschutz gefordert. Die Bundesregierung werde aufgefordert, die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine sektorübergreifende Energiewende zu schaffen und so auch mittel- und langfristige Planungssicherheit für die Akteure zu erreichen, heißt es in einem Beschluss.
Die Belastung mit Steuern, Abgaben und Umlagen benachteilige Strom im Wettbewerb gegenüber anderen Energieträgern, betonen die Umweltminister. Zugleich hemme die bestehende Netzentgeltsystematik die Nutzung von Flexibilität im Strommarkt. Bei einer Reform des Abgaben- und Steuersystems im Energiebereich sollte dabei unter anderem die Reduzierung der Stromsteuer auf das europarechtlich geforderte Mindestmaß in Betracht gezogen werden.
Die Ministerinnen und Minister erinnern in ihrem Beschluss daran, dass im Trilog-Verfahren zur Novelle der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) im Dezember 2018 vereinbart wurde, die Eigenstromnutzung ebenso wie die Direktstromnutzung aus erneuerbaren Energien zukünftig von allen verpflichtenden Abgaben und Gebühren freizustellen. „Es kommt nun darauf an, dass die Bundesregierung die neuen Möglichkeiten umsetzt, um netzentlastende dezentrale Entwicklungen nicht länger zu benachteiligen“, heißt es weiter.
„Anschlussregelungen zum Erhalt bzw. zur Weiterentwicklung von EE-Bestandsanlagen vorsehen“
Mit Blick auf den Ausbau der Erneuerbaren wird die Bundesregierung gebeten, im EEG den bundesweit verteilten Ausbau von Windenergieanlagen anzureizen. Zudem sollte die Bundesregierung den 52-Gigawatt-Deckel für Solarstromanlagen und den Flexibilisierungsprämien-Deckel für den netzdienlichen Betrieb von Biogasanlagen im EEG streichen. Ferner setzen sich die Minister dafür ein, dass Energie aus Biogasanlagen systemdienlich genutzt wird und dazu auch die Methanisierung von Biogas gefördert wird.
Die Umweltminister adressieren auch das Thema Post-EEG-Anlagen. Die Bundesregierung wird gebeten, „Anschlussregelungen zum Erhalt bzw. zur Weiterentwicklung von EE-Bestandsanlagen vorzusehen“. Dies gelte nicht zuletzt für Altholzverbrennungsanlagen, „die auch eine Entsorgungsfunktion erfüllen“.
Eigenversorgung und Mieterstrom voranbringen
Gestärkt werden „in den maßgeblichen Regelwerken“ sollten auch Eigenversorgung und Mieterstrommodelle. „Die Eigenversorgung aus Erneuerbare-Energien- und hocheffizienten KWK-Anlagen ebenso wie die Direktstromversorgung, z.B. durch Mieterstrommodelle, tragen maßgeblich zur Stärkung der Energiewende bei“, betonen die Umweltminister. Ziel müsse daher sein, Rahmenbedingungen für tragfähige wirtschaftliche Lösungen unter Berücksichtigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU vom 11. Dezember 2018 (RED II) zu schaffen.
Es sei erforderlich, die Laufzeit des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) an den Ausstiegspfad für die Kohleverstromung anzupassen, um notwendige Investitionen in gesicherte hocheffiziente und klimafreundliche Kraftwerksleistung anzureizen, heißt es im Beschluss weiter. „In einem ersten Schritt sollte daher der Zeitraum für die Inanspruchnahme von Förderungen nach dem KWKG bis zu einer Anlageninbetriebnahme zum 31.12.2030 verlängert werden.“
– Umweltministerkonferenz
Als Hemmnis für die Energiewende machen die Umweltminister auch den Umgang mit Energiespeichern aus. „Speicher sind ein zunehmend wichtiger Bestandteil der Energieinfrastruktur, der zur sicheren Integration eines steigenden Anteils an fluktuierender Stromeinspeisung aus Windenergie und Photovoltaik dient“, heißt es im Protokoll der UMK. Mit Verweis auf die aktuelle Novellierung des Stromsteuergesetzes fordern Ressortchefs der Länder die Bundesregierung auf, Stromspeicher einschließlich Power-to-X-Anlagen, die Energie für andere Sektoren verfügbar machen, „weitgehend im Zuge einer konsistenten und sozialverträglichen Reform von Letztverbraucherabgaben zu befreien“.
Die Bundesregierung solle die Rahmenbedingungen eines stärker dezentralisierten Strom-Wärme-Systems verbessern. „Die Möglichkeiten, dezentral Erzeugung und Verbrauch zusammenzuführen, muss gestaltet und im energiewirtschaftlichen Regulierungsrahmen besser abgebildet werden.“ Dazu gehöre, dass flexibles Abnehmerverhalten angereizt und eine „faire Bepreisung“ des Stromtransports und der Nutzung von Engpassstellen im Stromnetz in den Netzentgelten eingeleitet wird.
Flexible Nahwärme und Quartiersanierung verstärkt fördern
Die Rolle der Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber müsse „verstärkt systemverantwortlich“ definiert und der „Zugang zu allen Netzzustandsdaten“ ermöglicht werden, um einen sicheren Systembetrieb zu gewährleisten. Zudem müsse das Erdgasnetz als zusätzliches Speicher- /Transportmedium für erneuerbare Energien entwickelt werden. Zu prüfen sei in diesem Zusammenhang, inwieweit die Netzentwicklungspläne Strom und Gas zusammengeführt werden können, „um Standorte für den Bau von Elektrolyseuren als Kuppelelement zwischen Strom und Gasnetzen planen zu können“.
Moderne, flexible Nahwärmesysteme und Quartierssanierungen sollten verstärkt gefördert werden, lautet eine weitere Empfehlung der Umweltminister. „Biomasse – vor allem aus Rest- und Abfallstoffen –, geothermische und solare Energie, industrielle Abwärme und Wärme aus Abwasser können als regional verfügbare und erneuerbare Energien stärker für die Wärmeversorgung aktiviert und durch neue Wärmenetze vermehrt erschlossen werden“, heißt es im Protokoll. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die staatliche Unterstützung durch zinsgünstige Darlehen der KfW Bankengruppe sowie Tilgungszuschüsse aufzustocken, um eine beschleunigte Entwicklung anzureizen.
Was 65 Prozent Anteil Erneuerbarer im Jahr 2030 für den Ausbaupfad heute bedeuten