Im Zusammenhang mit den im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Bilanzungleichgewichten im deutschen Stromnetz hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt Aufsichtsverfahren gegen 6 Bilanzkreisverantwortliche eingeleitet. Die Behörde hatte bereits im Juli aufgrund der Unregelmäßigkeiten ein strukturelles Maßnahmenpaket zur Stärkung der Bilanzkreistreue vorgeschlagen, um auf Fehlanreize aus dem Ausgleichenergiepreissystem zu reagieren.
Mit der Einleitung der Aufsichtsverfahren geht die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur nun dem Anfangsverdacht nach, dass einzelne Bilanzkreisverantwortliche durch pflichtwidriges Verhalten Systemungleichgewichte mit verursacht haben, heißt es in einer Mitteilung.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben in diesem Zusammenhang 6 auffällige Bilanzkreisverantwortliche bei der Netzagentur angezeigt. Im Rahmen des Aufsichtsverfahrens wird geprüft, ob diese Bilanzkreisverantwortlichen ihren Pflichten zum ordnungsgemäßen Ausgleich der Bilanzkreise und dem Gebot der Bilanzkreistreue hinreichend nachgekommen sind.
Bilanzkreisausgleich von zentraler Bedeutung für Versorgungssicherheit
Der Betrieb des Stromnetzes setzt einen ständigen Ausgleich zwischen Stromverbrauch und -entnahme voraus. Es ist gesetzliche Pflicht der Bilanzkreisverantwortlichen, die zur Einspeisung oder zum Verbrauch bestimmten Strommengen in ihren Bilanzkreisen möglichst vollständig auszugleichen, um auf eine ausgeglichene Bilanz des Stromnetzes hinzuwirken. Die Bundesnetzagentur kann eine Verletzung dieser Pflichten feststellen. Eine wiederholt festgestellte Pflichtverletzung würde die Übertragungsnetzbetreiber zur Kündigung des Bilanzkreisvertrages berechtigten. Ein aktiver Bilanzkreisvertrag ist Voraussetzung für die Marktteilnahme.
Am 6., 12. und 25. Juni 2019 hatte der Bedarf an Regelleistung die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgehaltene Regelleistung überschritten. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mussten deshalb unter anderem zusätzliche Leistung am Strommarkt beschaffen.
Regierung: Juni-Engpässe am Strommarkt auf Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem zurückzuführen