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Österreich verlängert Fristen für Ökostromanlagen

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Der österreichische Nationalrat hat die Errichtungsfristen für Ökostromanlagen um ein halbes Jahr verlängert. Dies war nötig geworden, da es bei Ökostromanlagen, die sich derzeit in der Umsetzung befinden, zu Verzögerungen aufgrund der Corona-Krise kommen wird. Damit die Verzögerungen nicht zum Verfall des Fördervertrags führen, wurde das Ökostromgesetz am 3. April in der 22. Sitzung des Nationalrats entsprechend geändert.

Windkraftprojekte, deren Errichtungsfrist im Zeitraum zwischen 16. März 2020 und 16. März 2021 endet, bekommen ein halbes Jahr mehr Zeit, die Windkraftanlagen zu errichten, teilte der Windkraftverband IG Windkraft mit. Auch für Photovoltaik-Anlagen sei eine Fristerstreckung im Ökostromgesetz enthalten. Für alle PV-Anlagen deren Fristen im Zeitraum vom 16. März 2020 bis 30. Juni 2020 beginnen, wird die Frist ebenfalls um sechs Monate verlängert. „Wir freuen uns, dass die Politik hier vorausschauend Probleme mit der Gesetzes-Novelle beseitig hat“, sagte Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Verzögerungen bei der Produktion von Windradkomponenten

Derzeit sehe es so aus, dass durch das Stilllegen einiger Produktionsstandorte für Windradkomponenten der Ausbau der Windkraft verzögert werden wird. Auch bei jenen Komponenten, die aus Asien geliefert werden, werde es womöglich zu Verspätungen kommen. Darüber hinaus kommen die Bauarbeiten auf den Baustellen in Österreich auch langsamer voran, als geplant. „Dass es dadurch in Summe zu Verzögerungen bei der Errichtung von Windrädern kommt, ist offensichtlich. Wie stark diese Verzögerung sein wird, ist im Moment aber nicht absehbar, da der Verlauf der Corona-Infektionen schwer abschätzbar ist“, so Moidl.

IG Windkraft fordert klimafreundliche Konjunkturmaßnahmen

Die Hoffnung sei groß, dass Konjunkturmaßnahmen im Anschluss an die Corona-Krise auch den Ausbau der erneuerbaren Energien betreffen und die Ausbaugeschwindigkeit sich dadurch essentiell erhöhen wird. „Die Handbremse beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu lösen ist auch für die Erreichung der Ziele der Regierung, 100 Prozent erneuerbare Stromversorgung bis 2030 und die Klimaneutralität 2040, notwendig“, so Moidl. Konjunkturmaßnahmen in klimaschädlichen Bereichen sollten hingegen unterlassen werden. „Dies wäre ein wichtiges Signal an die Wirtschaft, dass die Politik es ernst meint mit ihren Zielsetzungen“, ergänzt Moidl abschließend.

Lesen Sie hier mehr zu den Änderungen in Deutschland:

EEG-Ausschreibungen und Coronavirus: Bundesnetzagentur passt Rahmenbedingungen an

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